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Satzung

Satzung des Vereins „Beispielverein e.V.“

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Beispielverein e.V.“.
  2. Der Sitz des Vereins ist in [Stadt, Bundesland].
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von [z. B. Kultur, Bildung, Sport, Umweltschutz, etc.].
  2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • [Beispiel: Organisation von Veranstaltungen]
    • [Beispiel: Förderung von Bildungsangeboten]
    • [Beispiel: Durchführung von Projekten im Bereich Umweltschutz]

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
  4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands.

§ 4 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
  2. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung umfassen:
    • Wahl des Vorstands
    • Entlastung des Vorstands
    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vorher.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von [z. B. zwei Jahren] gewählt.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein nach außen.

§ 8 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

§ 9 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
  2. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an [z. B. eine gemeinnützige Organisation], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.

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